Allgemeine Bedingungen für die Anhängervermietung

  1. Übergabe

Der Mieter  erkennt mit seiner Unterschrift auf der Vorderseite diese Mietbedingungen an.

Mit einer Vermietung werden durch Ihre Eingaben zur Durchführung eines Rechtsgeschäfts/Vertragserfüllung personenbezogene Daten wie z.B.  Name, Anschrift, Kontaktdaten (Email, Telefonnummer, Fax),  Personalausweisnummer/ Führerscheinklasse erhoben. Welche Daten genau erhoben werden, kann von Ihnen auch anhand des jeweiligen Mietvertrages nachvollzogen werden. Die angegebenen Daten werden von uns gespeichert und zur Abwicklung des Rechtsgeschäfts genutzt. Wir verwenden die von ihnen mitgeteilten Daten ohne Ihre gesonderte Einwilligung ausschließlich zur erforderlichen Erfüllung und Abwicklung der angebotenen Leistungen, zwecks Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen und Serviceleistungen gem. Art. 6 Abs. 1 lit b. DSGVO. Mit vollständiger Abwicklung der Leistungen werden Ihre Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht, sofern Sie nicht ausdrücklich in die weitere Nutzung Ihrer Daten eingewilligt haben oder eine sonstige rechtliche Rechtfertigung besteht. Der Mieter erhält das Fahrzeug von einem hierzu Bevollmächtigen des Anhängerverleih Neuss. Das Fahrzeug wird im  verkehrssicheren und einwandfreien Zustand an den Mieter übergeben. Etwa vorhandene Schäden werden im Mietvertrag dokumentiert. Schlüssel für Sicherheitsschloss und evtl.. benötigter Adapter wird dem Mieter übergeben. Für das An – und Abkuppeln des Hängers an sein Fahrzeug ist der Mieter selbst verantwortlich. Bei Hilfe beim An – und Abkuppeln wird für Schäden am Zugfahrzeug nicht gehaftet.

  1. Rückgabe

Der Mieter gibt den von innen gesäuberten Anhänger an dem Bevollmächtigen des Anhängerverleih Neuss zum vereinbarten Zeitpunkt  zurück. Die Rückgabe kann nur während der Geschäftszeit des Vermieters erfolgen Bei frühzeitiger Rückgabe bleibt der Mietpreis unverändert. Bei verspäteter Rückgabe ist der Vermieter berechtigt einen Zuschlag von 10€ für jeden weiteren angefangenen Tag als pauschale Entschädigung zu verlangen. Nach 3 Tagen ohne Benachrichtigung erfolgt Anzeige wegen Unterschlagung. Der Zustand des Anhängers wird nach der Rückgabe überprüft. Eventuelle vorhandene Schäden werden mit den bekannten Schäden anhand der vor der Übergabe festgestellten und im Mietvertrag dokumentierten Daten abgeglichen. Anhänger wird vom Mieter selbst  abgekuppelt, abgestellt und Schlüssel sowie Adapter werden zurückgegeben.

  1. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für jeden Schaden an dem vermieteten Anhänger. Im Falle eines Schadens, bei dem der vermietete Anhänger beschädigt oder zerstört worden ist, haftet der Mieter auch für den dem Vermieter während der Dauer der Reparatur des beschädigten oder der Ersatzschaffung des zerstörten Anhängers entstehenden Mietausfalls.

  1. Haftung des Vermieters

Steht das gemietete Fahrzeug zum vereinbarten Übergabetermin nicht zur Verfügung, sei es als Folge eines Unfalls, wegen langwieriger Reparaturen und sonstiger nicht vorhersehbarer Umstände, haben beide Partner das Recht  diesen Vertrag zu kündigen. Im Falle dieser Kündigung erhält der Mieter etwa bis dahin geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. Für den Ausfall des Anhängers und die daraus resultierende Unmöglichkeit der Übergabe an den Mieter haftet der Vermieter nur bei Vorsatz. Eine weitergehende Haftung- auch bei grober Fahrlässigkeit- ist ausgeschlossen.

  1. Mindestalter

Der Fahrer des Zugfahrzeuges muss eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Führerschein und Personalausweis ist vor der Anhängerübergabe vorzulegen.

  1. Fahrten in benachbarte europäische Länder sind nur nach Absprache mit dem Vermieter möglich.
  2. Reinigungsgebühren

Wird bei der Rückgabe des Anhänger festgestellt, dass der Mieter seinen Reinigungspflichten nicht  oder nur teilweise nachgekommen ist, so erhebt der Vermieter eine zusätzliche Reinigungspauschale in Höhe von 50€.

  1. Reservierung und Rücktritt

Die Reservierung des Anhängers für einen bestimmten Termin ist verbindlich. Bei vom Mieter veranlassten bzw. zu vertretenen Rücktritt vom Vertrag Rücktritt vom Vertrag sind abhängig vom Zeitpunkt der Bekanntgabe an den Vermieter die folgenden Anteile der vereinbarten Mietkosten zu zahlen:

– Rücktritt mehr als 90 Tage vor Mietbeginn: 20%

– Rücktritt 31 – 90 Tage vor Mietbeginn: 40%

– Rücktritt 14 – 30 Tage vor Mietbeginn: 70%

– Rücktritt 13 Tage oder weniger vor Mietbeginn: 90%

  1. Schäden am Fahrzeug

Reparaturen darf der Mieter nur nach Absprache mit dem Vermieter durchführen lassen. Ohne Absprache oder absprachewidrig vorgenommene Veränderungen am Anhänger werden behoben, die dabei anfallenden Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Für evtl. Abschleppkosten und Sachverständigengebühren haftet der Mieter in voller Höhe.

  1. Allgemeines

Der Mieter erhält den Anhänger im ordnungsgemäßen und fahrbereiten Zustand. Er verpflichtet sich, den Anhänger inkl. aller Auf- und Anbauten pfleglich zu behandeln und in dem Zustand zurückzugeben, wie er ihn  übernommen hat. Der Mieter fährt das Fahrzeug selbst oder stellt und haftet für den Fahrer .Er ist dafür verantwortlich, das der jeweilige Fahrer eine für das Fahrzeug gültige Fahrerlaubnis besitzt. Der Mieter haftet zur Gänze für Diebstahl sowie für alle Schäden die auf grobe Fahrlässigkeit, Willkür, Überladung, Beschädigung, Unfall usw. zurückzuführen sind. Der Anhänger ist Haftpflicht versichert.

Die Miete sowie die Kaution sind vor Fahrtantritt, bzw. zum Zeitpunkt der Mietverlängerung fällig. Die Kaution gilt nicht als Miete. Kautionen werden ohne Rückfragen zur Abdeckung etwaiger Schäden verwendet. Kaution wird nur in bar ausgezahlt. Bei Überweisung auf ein Konto wird eine Bearbeitungsgebühr von 10€ erhoben. Nach 3 Monaten verfällt die Kaution.